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Unsere Leistungen

Auf einen Blick

Wir beraten Sie in allen Fragen zum Thema Erbrecht. 

Hier erhalten Sie einen Überblick zu den häufigsten Leistungsbereichen:

Testament & Erbvertrag

Mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen Sie frühzeitig, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Ohne klare letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge – und diese entspricht nicht immer dem eigenen Willen.


Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen. Dabei achten wir darauf, Ihre Wünsche eindeutig zu formulieren, Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen, Vermögen zu sichern und spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.

Pflichtteil

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen auch dann einen gesetzlichen Mindestanspruch, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. In der Praxis entstehen häufig Fragen zur Höhe des Pflichtteils, zur Auskunftspflicht der Erben oder zur Bewertung des Nachlasses.


Wir unterstützen Pflichtteilsberechtigte bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Erben beraten wir bei der rechtssicheren Abwehr, Regulierung oder Verhandlung von Pflichtteilsforderungen. Ziel ist eine klare, faire und möglichst konfliktarme Lösung im Erbfall.

Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten entstehen häufig, wenn Testamente unklar formuliert sind, Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden oder mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen über den Nachlass haben. Solche Konflikte sind emotional belastend und rechtlich oft komplex.


Wir prüfen Ihre rechtliche Position sorgfältig, entwickeln eine klare Strategie und vertreten Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich ebenso wie gerichtlich. Dabei geht es darum, Ihre Ansprüche zu sichern, unnötige Eskalationen zu vermeiden und eine tragfähige Lösung zu erreichen.

Erbengemeinschaft

Entsteht eine Erbengemeinschaft, gehört der Nachlass mehreren Erben gemeinsam. Entscheidungen über Immobilien, Konten, Wertgegenstände oder die Verteilung des Nachlasses müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Genau daraus entstehen häufig Spannungen, Blockaden und wirtschaftliche Risiken.


Wir beraten Miterben zu ihren Rechten und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft, begleiten die Erbauseinandersetzung und unterstützen bei einvernehmlichen Lösungen. Wenn keine Einigung möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und rechtssicher.

Schenkung von Immobilien

Die Schenkung von Immobilien kann ein sinnvoller Bestandteil der Vermögens- und Nachfolgeplanung sein. Häufig geht es darum, Immobilien frühzeitig auf Kinder oder Angehörige zu übertragen, Freibeträge optimal zu nutzen und spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden.


Wir prüfen die rechtlichen, steuerlichen und familiären Folgen einer Immobilienübertragung sorgfältig. Dazu gehören unter anderem Nießbrauch, Wohnrechte, Rückforderungsrechte und die rechtssichere Gestaltung der Schenkung zu Lebzeiten.

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung kann helfen, den letzten Willen zuverlässig umzusetzen und den Nachlass geordnet abzuwickeln. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, erfüllt Vermächtnisse, gleicht Verbindlichkeiten aus und sorgt für die Verteilung des Vermögens gemäß Testament.


Besonders bei komplexen Vermögenswerten, Immobilien, Unternehmen oder minderjährigen Erben kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Wir beraten Sie zur Anordnung einer Testamentsvollstreckung und unterstützen Erben bei Fragen zur Kontrolle oder Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.

Erbschein

Der Erbschein dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung, zum Beispiel gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder Versicherungen. Nicht immer ist ein Erbschein erforderlich – in vielen Fällen kann auch ein notarielles Testament ausreichen.


Wir prüfen, ob ein Erbschein in Ihrem Fall notwendig ist, unterstützen Sie bei der Antragstellung und beraten bei Streitigkeiten über die Erbfolge. Eine sorgfältige Prüfung ist wichtig, da die Beantragung eines Erbscheins rechtliche und finanzielle Folgen haben kann.

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Beim Erben oder Verschenken von Vermögen können Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer anfallen. Die Höhe hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad, dem Wert des Vermögens und den geltenden Freibeträgen ab.


Gerade bei Immobilien, Unternehmensvermögen oder größeren Nachlässen ist eine vorausschauende Gestaltung wichtig. Wir beraten Sie zu steuerlich relevanten Fragen im Zusammenhang mit Erbschaft und Schenkung und unterstützen dabei, rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll zu nutzen.

Internationales Erbrecht

Internationales Erbrecht spielt eine Rolle, wenn Vermögen im Ausland liegt, Erben in verschiedenen Ländern leben oder der Erblasser einen Auslandsbezug hatte. Dann stellt sich häufig die Frage, welches Erbrecht gilt und welches Gericht zuständig ist.


Auch Auslandsimmobilien, ausländische Konten oder internationale Testamente können besondere rechtliche Anforderungen mit sich bringen. Wir beraten Sie bei grenzüberschreitenden Erbfällen, internationalen Testamenten und der Nachlassabwicklung mit Auslandsbezug.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung treffen Sie wichtige Entscheidungen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig sind.


Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie rechtlich vertreten darf. Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Behandlungswünsche gelten sollen. Wir beraten Sie zur rechtssicheren Gestaltung dieser Dokumente und achten darauf, dass Ihre persönlichen Vorstellungen klar, wirksam und im Ernstfall umsetzbar formuliert sind.

Erbschleicherei

Erbschleicherei steht häufig im Raum, wenn eine Person gezielt Einfluss auf einen Erblasser nimmt, um sich Vorteile im Testament oder beim Vermögen zu verschaffen. Besonders bei älteren, kranken oder abhängigen Menschen kann dies zu erheblichen rechtlichen und familiären Konflikten führen.


Wir prüfen Testamente, Schenkungen und auffällige Vermögensverschiebungen und beraten Sie zu möglichen rechtlichen Schritten. Ziel ist es, unzulässige Einflussnahme aufzudecken und berechtigte Erbansprüche konsequent zu schützen.

Ausschlagung & Erbenhaftung

Nicht jede Erbschaft ist wirtschaftlich vorteilhaft. Wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist oder Verbindlichkeiten bestehen, stellt sich häufig die Frage, ob eine Erbschaft ausgeschlagen werden sollte. Dabei sind kurze Fristen zu beachten und die Entscheidung sollte gut geprüft werden.


Wir beraten Sie zur Frage, ob eine Erbausschlagung möglich und sinnvoll ist, und zeigen Ihnen rechtssichere Handlungsoptionen auf. Wenn Sie bereits endgültig Erbe geworden sind, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Haftung zu begrenzen und zu vermeiden, dass Sie mit Ihrem eigenen Vermögen für Schulden des Nachlasses einstehen müssen.

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Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin im Erbrecht. Wir beraten Sie diskret in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Stuttgart, auf Wunsch bei Ihnen vor Ort oder ortsunabhängig per Telefon oder Video-Konferenz.


Nutzen Sie gerne unsere direkten Kontaktmöglichkeiten oder senden Sie uns Ihre Anfrage bequem über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Unser Ansatz

Erbrechtliche Beratung mit Klarheit, Spezialisierung und Verlässlichkeit

Kurze Reaktionszeiten

Wir wissen, dass Fragen rund um Erbschaft selten zu einem günstigen Zeitpunkt kommen. Deshalb legen wir großen Wert auf kurze Reaktionszeiten und zuverlässige Erreichbarkeit. Ihr Anliegen erhält bei uns die Aufmerksamkeit, die es verdient ohne lange Wartezeiten oder ausbleibende Rückmeldungen.

Transparente Kosten

Wir informieren Sie transparent über anfallende Kosten, bevor wir tätig werden. So behalten Sie die volle Kontrolle und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre rechtliche Situation.

Spezialisierung im Erbrecht

Wir haben uns bewusst auf das Erbrecht spezialisiert, weil Mandanten in diesem Bereich mehr als allgemeines Rechtswissen brauchen. Ob Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche oder die Abwicklung eines Nachlasses: wir kennen die Fallstricke und wissen, wie man sie vermeidet.